Fassteilung Holyrood - 02/2021 - 1st Fill Sherry Vollreifung! - 0,7l Flaschen - bis 2031
Beschreibung
Zum Vatertag was besonderes...
Aktuell startet die Brennerei ein weiteres Crowdfoundingprojekt. Welche Bedeutung das hat, kann man in der aktuellen Situation, die vor allem junge Brennereien in Schottland schwer zusetzt, sicher erahnen.
Deshalb habe ich mich entschieden, ein bereits 4 Jahre gereiftes Fass zu besorgen und zu teilen.
Distillery: Holyrood Distillery (Edinburgh)
Make: unpeated
Caskfilled: 23.02.2021
Fasstyp aktuell: 1st Fill Sherry Cask
Alkoholgehalt aktuell: 62,3%Vol
Da die Brennerei mit diversen Malz- und Hefesorten experimentiert, ist jede Abfüllung – gereift oder ungereift – einzigartig. Das zeigen sowohl die bisher veröffentlichten New Make Spirits als auch die gereiften Whiskys. Hier ist Vielfalt Programm. Oft finden sich aber Malz- und Kräuternoten sowie Aromen heller und tropischer Früchte.
Da die Brennerei erst Ende 2020 mit der Produktion begonnen hat, bekommt man hier quasi Stoff, der ersten Tage.
Damit besonders viele mitmachen können, habe ich mich für kleinere Anteile entschieden, die dann dementsprechend natürlich auch überschaubarer vom Preis sind ;)
Pro Anteil ergeben sich voraussichtlich 2 Flaschen a 0,7l.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 12€ pro Flasche
Effektiv wird man hier also im Frühjahr 2031 einen 10yo unpeated Holyrood-Whisky in Fassstärke und Reifung im 1st Fill Sherry Cask haben und zahlt somit pro Flasche ca. 42€!
Insgesamt gibt es 150 Anteile, 50 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 100 Anteile stehen zum Verkauf.
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.